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Angela Stangl MSc - Achtung Absage!

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine telefonische oder schriftliche Absage bis spätestens 24 Stunden im Voraus. Später stornierte Termine werden in Rechnung gestellt.

Ausnahme: kurzfristige Erkrankungen (bei Nachweis eines ärztlichen Attests)

Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen

Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzversicherung: Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.

Selbstständige Unternehmer*innen: erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA der gewerbl. Wirtschaft € 100 u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie auf der SVS-Website.

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